21. Dezember 2023 • 5 Min. Lesezeit

Wohnbauförderung Wien

Die Wiener Wohnbauförderung legt ihren Schwerpunkt vor allem auf Neubau und Sanierung. Hier steht neben der Privatperson heuer auch der Bauträger stark im Fokus, und wird mit einer neuen Widmungskategorie in die Pflicht genommen. Wie in anderen Bundesländern Österreichs steht die Schaffung leistbarer Wohnungen mit geringem Bodenverbrauch im Vordergrund, um den Bedarf mittel- und langfristig abdecken zu können.

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Leistbarer Wohnraum ist gerade in Wien ein heißes Thema. Um alteingesessene sowie neu zugezogene Wienerinnen und Wiener damit zu versorgen, vergibt die österreichische Hauptstadt heuer intensiv Förderungen an jene Bauträger, die neue Miet- und Eigentumswohnungen schaffen. Ebenso wird die Errichtung von Dachgeschossbauten und Kleingartenwohnhäusern sowie von Eigenheimen auf Pachtgründen finanziell unterstützt.

Ein Landesdarlehen ist eine Form der Wohnbauförderung

Aber nicht nur der Bau von neuen Wohnungen wird massiv gefördert. Auch jene, die sich solch eine Wohnung als Eigenheim erwerben, können mit einer finanziellen Unterstützung der Stadt Wien rechnen. Aber nicht in allen Fällen bekommt man zur Realisierung seines Projekts ein Landesdarlehen. Es gibt auch andere Fördermöglichkeiten, die alle unter dem Begriff Wohnbauförderung zusammengefasst werden.

Das Landesdarlehen der Stadt Wien

Die Wohnbauförderung in Wien ruht auf drei Säulen:

  • Landesdarlehen
  • Annuitätenzuschüsse
  • Einmal- oder Zinszuschüsse

Daneben kann man auch in den Genuss individueller Förderungen wie dem Arbeiterkammerdarlehen oder der Wohnbeihilfe kommen.

Wann gilt man in Wien als förderungswürdig?

Eine Wohnbauförderung bekommen alle österreichischen Staatsbürger und Gleichgestellten, welche die festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten, und sich ein förderungswürdiges Eigenheim bauen oder kaufen, welches die festgesetzte Wohnnutzfläche nicht übersteigt, mit dem Ziel, darin ihren Hauptwohnsitz zu begründen.

Für diese Projekte erhält man ein Landesdarlehen

  1. Errichtung von Mietwohnhäusern, Eigentumswohnungen und Reihenhäusern
  2. Errichtung von Eigenheimen auf Pacht- oder Eigengrund
  3. Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf
  4. Errichtung von Kleingartenwohnhäusern
  5. Sockel- oder Totalsanierungen

Bei Maßnahmen zur Wohnungsverbesserung werden vorwiegend Annuitätenzuschüsse, und bei thermischer Sanierung Einmalzuschüsse gewährt.

1. Landesdarlehen für Errichtung von Mietwohnhäusern, Eigentumswohnungen und Reihenhäusern

Nicht nur für den Bauträger eine lohnenswerte Förderung. Denn wird der Bau von jenen Mietwohnungen gefördert, welche die Mietzinsbegrenzungsbestimmung sicherstellen, profitiert im Endeffekt auch der Mieter von einer größeren Auswahl an leistbaren Mietwohnungen.

Sowohl für Mieter als auch für Käufer einer Eigentumswohnung kommt bei Erfüllung der Voraussetzungen zur Förderwürdigkeit ein Eigenmittelersatzdarlehen, auch Ein-Prozent-Landesdarlehen genannt, infrage. Für Mieter ist möglicherweise auch die Wohnbeihilfe von Interesse.

Eigenmittelersatzdarlehen für den Erwerb einer Wohnung

Eine Besonderheit in Wien ist das sogenannte Ein-Prozent-Landesdarlehen, das förderungswürdige Personen zum Bau oder Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses bekommen, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dieses Landesdarlehen soll die Bau- und Grundkosten, die der Mieter oder Eigentümer zu tragen hat, abdecken.

Die Förderung wird für den Erwerb folgender Wohnungen vergeben:

  • Mietwohnung
  • Eigentumswohnung
  • Genossenschaftswohnung
  • Gemeindewohnung

Wie hoch das Eigenmittelersatzdarlehen ausfällt, kann man mit dem Rechner der Stadt Wien kalkulieren.

2. Landesdarlehen zur Errichtung von Eigenheimen auf Pacht- oder Eigengrund

Für all jene förderungswürdigen Personen, die sich ein Eigenheim in Wien bauen möchten, vergibt die Stadt Wien ein Landesdarlehen.

Für die maximal förderbare Höhe berücksichtigt wird

  • das Haushaltseinkommen
  • ökologische Mindeststandards
  • die Wohnnutzfläche (bis 150 m2)

Das Landesdarlehen wird auf maximal 30 Jahre vergeben. Die ersten fünf Jahre ist das Darlehen zinsenfrei, ab Jahr 6 werden 1 % Zinsen fällig, danach erhöht sich der Zinssatz im 5-Jahres-Takt um einen halben Prozent. Rückzahlungstermine sind jeweils der 1 April und der 1 Oktober.

3. Landesdarlehen zur Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf

Werden die allgemeinen Voraussetzungen zur Förderwürdigkeit erfüllt, kann der Besitzer des Eigenheimes, in dem ein Dachgeschossausbau vorgenommen werden soll, Antrag auf Wohnbauförderung stellen. Gefördert wird mittels Landesdarlehen.

4. Landesdarlehen zur Errichtung von Kleingartenwohnhäusern

Auch für die Errichtung von Kleingartenwohnhäusern vergibt die Stadt Wien ein Landesdarlehen. Auch hier wird die Förderwürdigkeit durch die Einkommensgrenze bestimmt.

5. Landesdarlehen für Sockel- oder Totalsanierung

Mit der Sockelsanierung werden allgemeine Teile eines Bestandshauses erneuert. Heißt: Diese Förderung betrifft vor allem Besitzer von Wohnhäusern. Um zu finanziellen Leistungen der Stadt Wien zu kommen, müssen die Steigleitungen und der Kanal instandgesetzt, das Dach repariert und die Bleirohre durch Trinkwasserleitungen ersetzt werden. Die Wohnnutzfläche von leerstehenden und bewohnten Wohnungen wird dabei um mind. 20 % verbessert. Ebenso gehören der Aufzugseinbau und der Einbau von Schallschutzfenstern zum Oberbegriff „Sockelsanierung“, und sind zur Erreichung der Förderwürdigkeit jedenfalls vorzunehmen.

Weitere förderbare Maßnahmen, zu denen beispielsweise die Adaptierung von Erdgeschoss und Souterrainflächen für Geschäftslokale, die Errichtung von Stellplätzen oder den Zubau von Wohnungen dazugehört, findet man beim Wohnfonds Wien. Hier bekommt man auch alle Infos zu den besonderen Auflagen, die mit der Förderung einhergehen.

Die Förderung der Sockelsanierung wird in zwei Auszahlungs-Arten aufgeteilt. Ein Teil wird als Annuitätenzuschuss (Zuschuss zur Rückzahlung eines Kredites) auf 15 Jahre (4,2 vH) vergeben, ein anderer Teil als Landesdarlehen.

Welche beachtenswürdigen Sanierungsmaßnahmen in Bestandshäusern bereits im Jahr 2018 begonnen wurden, zeigt beispielhaft ein Projekt im 17. Wiener Gemeindebezirk. Dort wurde (und wird noch immer) ein Gründerzeit-Häuserblock mit innovativer solar- und geothermiebasierter Energieversorgung ausgestattet. Moderne Althaussanierung ist absolut möglich, und auch für die Besitzer bzw. Mieter erschwinglich.

Zur Schaffung neuer Kategorie-A-Wohnungen fördert die Stadt Wien ebenfalls die Totalsanierung. Die Förderung wird als reines Landesdarlehen vergeben. Auch diese Art der Wohnbauförderung richtet sich an Besitzer von Wohnhäusern, in diesem Fall müssen diese Wohnhäuser jedoch leerstehen, während die Wohnungen bei der Sockelsanierung ebenso weiterhin bewohnt sein können. Auch für den Umbau eines Nichtwohngebäudes in eine Wohngebäude vergibt die Stadt Wien diese Wohnbauförderung. Detaillierte Informationen hierzu in der Broschüre „Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz“

Die Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“

Am 21. März 2019 ist die neue Flächenwidmung „geförderter Wohnbau“ in Kraft getreten. Der Inhalt der neuen Regelung in Kurzfassung: Ab sofort ist bei Umwidmung auf Wohngebiet eine verpflichtende Flächengröße – nämlich zwei Drittel der Gesamtfläche – für sozialen Wohnbau aufzuwenden. Des einen Leid, des andern Freud. In diesem Fall freut das all jene, die dringend eine leistbare Wohnung suchen. Dieser Bedarf soll mit der neuen Widmungskategorie Rechnung getragen werden. Ob diese Rechnung auch tatsächlich aufgeht, oder ob Bauträger nun andere Wege suchen, um die Regelung zu umgehen, bleibt abzuwarten.

Mehr Informationen unter: Wohnberatung Wien

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