Landesdarlehen ist eine Form der Wohnbauförderung
Das alpine Bundesland Tirol hat sich für das Jahr 2021 so einiges vorgenommen. Mehr Geld soll zur Verfügung stehen. Mehr Neubauten sollen damit gefördert werden. Die Förderung fällt daher dieses Jahr auch großzügiger aus als in den Jahren davor. Es gab aber noch weitere Nivellierungen beim Thema Wohnbauförderung.
Das Land Tirol fördert nicht nur mit einem Landesdarlehen
Die Wohnbauförderung in Tirol steht auf fünf Säulen:
- Förderungskredit (Landesdarlehen)
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss („Wohnbauscheck“)
- Beihilfe
- Annuitätenzuschuss
- Einmalzuschuss
In allen Fällen kann sich der förderungswürdige Bauherr oder Käufer jeweils für das Landesdarlehen in Form eines rückzahlbaren Kredites oder in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses entscheiden. Sanierungen werden entweder mittels Annuitätenzuschuss oder mittels Einmalzuschuss gefördert. Wer sich für den Kredit entscheidet, erhält mehr Geld, muss diesen aber mit steigender Annuität zurückzahlen und eine Eintragung im Grundbuch zugunsten des Landes Tirol vornehmen. Diese Punkte fallen weg, wenn sich der Förderwerber für den nicht rückzahlbaren Zuschuss (Wohnbauscheck) entscheidet. Zwar ist der Zuschuss bei weitem nicht so hoch wie das Landesdarlehen, aber dafür muss der Bauherr weder eine Sicherstellung im Grundbuch vornehmen, noch entstehen ihm dadurch Schulden.
Mehr Geld für Häuslebauer
Die Schaffung von bedarfsgerechtem, qualitativ hochwertigem, und vor allen Dingen leistbarem Wohnraum steht im Land Tirol an oberster Stelle. Eine ebenso wichtige Rolle spielt eine ökologische Bauweise und die Umsetzung energieschonender und umweltfreundlicher Maßnahmen. Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt das Land mehr Geld in die Hand und verteilt es auch großzügiger und den Häuslebauern.
Auch die Belebung der ländlichen Gegenden sowie die Bezieher niedriger Einkommen haben ein einen fixen Platz in der Förderlandschaft erhalten. Mehr Fördergeld gibt es ab sofort ebenso für Jungfamilien.
Landesdarlehen in Tirol
In Tirol erhält man für folgende Maßnahmen ein Landesdarlehen (Förderkredit):
- Eigenheim
- Verdichtete Bauweise
- Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch (Errichtung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau)
- Erwerb und Fertigstellung
Gemeinsame Voraussetzungen
Für alle Projekte gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Nutzfläche darf 30m2 nicht unterschreiten und 150m2 nicht übersteigen.
- Die nach TBO 2018 geforderten Energiekennzahlen (Heizwärmebedarf oder Gesamteffizienz-Faktor) werden eingehalten.
- Bei Schaffung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau werden zumindest die geforderten U-Werte der Hauptbauteile eingehalten.
- Das Haus / die Wohnung wird bei Errichtung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen ausgestattet.
- Der Bauherr ist österreichischer Staatsbürger oder Gleichgestellter.
- Das Haus / die Wohnung wird (zumindest für 10 Jahre) der zukünftige Hauptwohnsitz.
- Es gibt keine weiteren Häuser und / oder Wohnungen im Eigentum.
- Das förderbare Familieneinkommen (nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen) wird nicht überschritten.
- Die private Finanzierung ist bereits vor Antrag gesichert.
- Der private Kredit bewegt sich in einem festgelegten Rahmen (was Laufzeit, Besicherung oder Sollzinssatz betrifft).
Zusatzförderungen
Ebenfalls für alle genannten Projekte gelten folgende Zusatzförderungen:
- Zusatzförderung für energiesparende Maßnahmen: Maximal 25.080 Euro für energieeffiziente Gebäude und Haustechniksysteme. Maximal 29.280 Euro für soeben erwähnten Maßnahmen UND den zusätzlichen Einbau einer thermischen Solaranlage. Tipp: Auch Sonnenschutzeinrichtungen werden gefördert!
- Kinderzuschuss: + 2.500 Euro pro Kind
- Zuschuss für sicheres Wohnen: Maximal 1.450 Euro für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit
- Zuschuss für behindertengerechte Maßnahmen: bis zu 65 % der erforderlichen Mehrkosten
1. Landesdarlehen zur Errichtung eines Eigenheims
Tirol vergibt Förderungen zur Errichtung eines Eigenheims wahlweise in Form eines Landesdarlehens oder in Form eines nicht rückzahlbaren Wohnbauschecks. Der rückzahlbare Kredit wird in einer Höhe von maximal 39.000 Euro gewährt. Voraussetzung dafür ist die Eintragung des Landes ins Grundbuch. Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird in einer Höhe von maximal 13.650 Euro gewährt. In diesem Fall wird von einer Sicherstellung im Grundbuch abgesehen. Das mit Wohnbauscheck geförderte Eigenheim kann schon nach 10 Jahren vermietet oder verkauft werden.
2. Landesdarlehen zur Errichtung von Eigenheimen in verdichteter Bauweise
Wohnen in der Gruppe möchte Tirol im Jahr 2020 überdurchschnittlich fördern. Mit dieser Maßnahme will das bergige Bundesland dazu beitragen, dass mehr Eigentum für Familien geschaffen wird. Die Höhe des Landesdarlehens ist abhängig vom Grundverbrauch und der Nutzfläche. Der Grundverbrauch muss dabei zwischen 200 m2 (max. 1.150 Euro / m2) und 400m2 (max. 680 Euro / m2) liegen. Die Nutzfläche darf – abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen – max. 110 m2 (4 oder mehr Personen im Haushalt) betragen.
Der Förderwerber kann sich für die Auszahlung eines nicht rückzahlbaren Wohnbauschecks entscheiden. Dieser beträgt maximal 35 % des möglichen Förderungskredits.
3. Landesdarlehen zur Schaffung einer Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch (Errichtung einer Wohnung durch Zu- oder Umbau)
Wird beispielsweise der Dachboden eines Hauses zu einer Wohnung umgebaut, fördert das Land Tirol das Vorhaben mit einem Landesdarlehen. Der Standard-Förderungssatz beträgt dabei 680 Euro / m2 förderbarer Nutzfläche. Auch hier kann sich der Förderwerber gegen den Kredit und für die Auszahlung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Wohnbauscheck) in der Höhe von maximal 35 % des möglichen Förderkredites entscheiden. Der Förderbetrag erhöht sich um die Zusatzförderungen (siehe weiter oben).
4. Landesdarlehen für Erwerb und Fertigstellung
Die Erwerbsförderung, also die Förderung des Eigenheimkaufs, fällt höher aus als die Förderung zur Fertigstellung. Kann man als Förderungswerber bei Fertigstellung maximal 10.000 Euro in Form eines Kredites erhalten, sind es bei Erwerb maximal 23.000 Euro. Die Höhe des Wohnbauschecks beträgt maximal 35 % des möglichen Förderungskredites.
Landesdarlehen in Tirol: Die Konditionen
In Tirol wird das Landesdarlehen auf maximal 35 Jahre vergeben, wobei die ersten 5 Jahre vollkommen zinsenfrei sind. Ab dem 6. Jahr steigt die Verzinsung alle 5 Jahre auf einen halben Prozentpunkt an. Bei langer Laufzeit bezahlt der Bauherr ab dem 31. Jahr also 5 %, wobei auch die Tilgung 5 % beträgt.
Mehr Informationen unter: tirol.gv.at