Das Wichtigste in Kürze
- Die Nebenkosten beim Grundstückskauf in Österreich belaufen sich auf rund 10,1 % des Kaufpreises.
- Mit Kaufnebenkosten bezeichnet man die Gebühren, Steuern und Honorarnoten, die mit dem Erwerb einer Immobilie einhergehen.
- Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % des Kaufpreises.
- Die Grundbucheintragungsgebühr setzt sich aus der Eintragung des Eigentums (1,1 % des Kaufpreises), der Eintragung des Pfandrechts (1,2 % der Hypothek) und Eingabepauschalen zusammen.
- Die Unterschriftenbeglaubigung durch den Notar wird nach Kammertarif verrechnet. Dieser richtet sich wiederum nach dem Kaufpreis und dem Pfand.
- Eine Maklergebühr wird dann fällig, wenn das Grundstück durch einen Makler vertrieben wird. Die Höhe des Honorars ist Verhandlungssache.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer macht mit 3,5 % vom Kaufpreis einen großen Anteil der gesamten Nebenkosten aus und fällt beim Erwerb eines Grundstücks automatisch an. Fällig ist die Grunderwerbsteuer am 15. Tag des übernächsten Monats. Wer also im Jänner ein Grundstück kauft, muss bis zum 15. März die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt abführen. In der Regel sorgen der Notar oder Anwalt dafür, dass diese Steuer innerhalb der gesetzlichen Frist überwiesen wird.
Rechenbeispiel: Grunderwerbsteuer
Kaufpreis Grundstück: € 95.000,-
Grunderwerbsteuer: € 3.325,-
Eintragung ins Grundbuch
Die Grundbucheintragung – auch Verbücherung genannt – besteht meist aus zwei Teilen, der Eintragung des Eigentums und der Eintragung des Pfandrechts.
Grundbucheintragung Eigentum
Der Grundbucheintrag ist einer der wichtigsten Schritte im Kaufprozess eines Grundstücks. Denn weder die Unterzeichnung des Kaufvertrags noch die Übernahme des Grundstücks machen den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Dies geschieht erst mit der Eintragung des Eigentums ins Grundbuch. Die Gebühr dafür beträgt 1,1 % des Kaufpreises plus einer Eingabegebühr von € 44,- (oder € 62,- bei nicht elektronischer Datenübermittlung). Die Grundbucheintragung hat ehestmöglich nach Vertragsunterzeichnung zu erfolgen. Mit ihr werden auch die Kosten fällig.
Grundbucheintragung Pfandrecht
Wird ein Grundstück mittels Finanzierung erworben, so muss auch das Pfandrecht der Bank ins Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten hierfür betragen 1,2 % der Finanzierungssumme, also des Kreditbetrags. Die Eingabe- und Bearbeitungsgebühr verrechnet das Finanzierungsinstitut weiter, diese Kosten sind je nach Bank unterschiedlich hoch.
Rechenbeispiel: Grundbucheintragung
Kaufpreis Grundstück: € 95.000,- davon € 66.500,- mit Hypothek finanziert
Grundbucheintragung Eigentum: € 1.045,-
Eingabegebühr: € 44,-
Grundbucheintragung Pfandrecht: € 798,-
Bearbeitungsgebühr für die Eingabe der Bank: € 89,-
Die gesamte Grundbucheintragung für unser Beispielgrundstück beträgt € 1.976,-
Unterschriftenbeglaubigung
Um die Eintragung ins Grundbuch vornehmen zu können, ist im Vorfeld die Beglaubigung des Kaufvertrages notwendig. Diese führt ein Notar durch, der dafür eine Honorarnote stellt. Für die Unterschriftenbeglaubigung wird die Bemessungsgrundlage herangezogen, die sich aus Kaufpreis und Höhe des Pfandes zusammensetzt. Verrechnet wird nach dem Kammertarif, der sich an der Bemessungsgrundlage orientiert.
Weitere Notars- oder Anwaltskosten
Die meisten Kaufverträge für einen Grundstückserwerb in Österreich werden von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt. Dies ist nicht zwingend notwendig, auch der Käufer oder Verkäufer könnte den Vertrag verfassen. Dieser hat Rechtsgültigkeit, wenn die wesentlichen Bestandteile eines Immobilienkaufvertrages inkludiert sind. Welche das sind, kann man in diesem Artikel nachlesen: „Kaufvertrag Grundstück“
Da für die Kaufabwicklung ein Treuhänder notwendig ist und auch die Beglaubigung von einem Notar durchgeführt wird, macht es Sinn, sich ein Gesamtpaket anbieten zu lassen. Entweder fungiert ein Anwalt als Vertragsersteller und Treuhänder und ein Notar macht ausschließlich die Beglaubigung oder aber man legt die gesamte Abwicklung in die Hände eines Notars.
Unser Tipp: Hole im Vorfeld mehrere Angebote ein und vergleiche diese, denn die Vertragserrichtung sowie die Treuhandschaft sind nicht an den Kammertarif gebunden. Meist stellen Notare und Anwälte ihre Rechnung direkt mit der Bekanntgabe des Treuhandkontos. Die Fälligkeit hängt von den Geschäftsgebarungen des jeweiligen Dienstleisters ab.
Maklergebühren
Die Maklergebühr ist eine Variable, die nur zum Tragen kommt, wenn das Grundstück durch einen Makler verkauft wird. Ob diese anfällt oder nicht, hängt nur bedingt von den Präferenzen des Käufers ab. Denn wenn ein Verkäufer mit einem Makler kooperiert, ist diese Gebühr beim Kauf zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr jedoch ist Verhandlungssache.
Maklerprovisionen sind in Österreich bei 3 % (beziehungsweise 4 % für Kaufpreise unter € 36.336,42) netto gedeckelt. Die Umsatzsteuer liegt bei 20 %.
Rechenbeispiel: Maklergebühr
Kaufpreis Grundstück: € 95.000,-
Maklergebühr 3,6 % (ergibt sich aus 3 % plus 20 % Ust): € 3.420,-
Grundstückskauf: Welche Nebenkosten sind fix, welche variabel
Beim Erwerb eines Grundstücks in Österreich fallen folgende Nebenkosten an:
- Grunderwerbsteuer
- Grundbucheintragungsgebühr
- Notarkosten für die Beglaubigung
- Anwalts- und/oder Notarkosten für die Vertragserstellung und die Treuhänderschaft
- Maklergebühren
Fixe Nebenkosten bei Kauf eines Grundstücks
Die Grunderwerbsteuer ist in jedem Fall zu zahlen. Sie beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Die Höhe der Grundbucheintragungsgebühr wiederum ist davon abhängig, ob man das Grundstück mit Kredit finanziert oder rein aus Eigenmittel. Die Eintragung des Eigentums macht 1,1 % des Kaufpreises aus. Für das Pfandrecht fallen weitere 1,2 % der Hypothek an. Dazu kommen noch die Eingabegebühren.
Variable Nebenkosten bei Kauf eines Grundstücks
Bei den Anwalts- und Notarkosten hängt die Höhe stark davon ab, welche Dienstleitungen in Anspruch genommen wurden. Die reine notarielle Beglaubigung wird nach dem Kammertarif verrechnet. Die Vertrags- und Treuhandgebühren wiederum sind Verhandlungssache. Auch die Maklergebühr ist nicht zwingend zu bezahlen, die Höhe obliegt dem Verhandlungsgeschick des Käufers.
FAQs
Welche Kosten entstehen beim Grundkauf?
Insgesamt sind bis zu 10,1% des Kaufpreises. Diese setzen sich zusammen aus Grunderwerbsteuer (3,5%), Grundbuchseintragung (1,1%), Notar zur Kaufvertragserrichtung (1-3%), eventuell noch Maklergebühren und bei einer Finanzierung die Hypothek.
Welche Steuern fallen bei einem Grundstückskauf an?
Das ist die Grunderwerbsteuer von 3,5%.