Förderungstitel

Sanierungsförderung in Salzburg

salzburg
Ziel der Förderung

Die Sanierungsförderung zielt darauf ab, die Wohnqualität zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.

Was wird gefördert?
Thermische Sanierungen

Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
der Gebäudehülle:

  • Wände gegen Außenluft sowie gegen unbeheizte Gebäudeteile,
  • Decken und Dachschrägen gegen Außenluft sowie gegen andere unbeheizte Gebäudeteile,
  • Kellerdecke, erdberührter Boden bzw. erdberührte Wände und Decken über Außenluft
  • Fenster- und/oder Außentüren inklusive ev. Abschattungseinrichtungen

Wärmebereitstellungsanlagen und thermische
Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen

Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen
Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher:

  •  Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Fernwärme,
  • Biomasseheizung (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel),
  • elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe;
  • Errichtung oder Erweiterung einer qualitativ hochwertigen thermischen Solaranlage

Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
sowie Personenlift

  • Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
  • Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
  • Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen
Antragsberechtigte Personen
  • Eigentümer des Gebäudes
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer der Maßnahme zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Maßnahmen innerhalb der Wohnung
  • Der Hauptwohnsitz am geförderten Objekt muss entweder durch den/die Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte bei Antragstellung nachgewiesen werden (Ausnahme: Wohnheime)
Voraussetzungen
  • Gebäudealter: Mindestens 15 Jahre (entfällt bei alters- und behindertengerechten Maßnahmen)
  • Online-Registrierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahme über das Portal ZEUS
  • Energieausweis: Bei energieausweispflichtigen Maßnahmen ist ein Bestands- und Planungsenergieausweis erforderlich
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • Antragstellung über den Online-Assistenten
Art der Förderung

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Fristen und Termine

Fristen für Anträge nach S.WFG 2015 und 2025

    • Für Anträge nach dem S.WFG 2015 gilt:

      • Die Auftragsvergabe muss vor dem 22.8.2024 erfolgt sein.
      • Der Energieausweis muss bis zum 22.8.2024 in der Landes-Datenbank (Zeus) hochgeladen werden.
      • Letzte Antragstellung: 30.6.2025
    • Für Anträge nach dem S.WFG 2025:

      • Förderung nur für die oben genannten Maßnahmen (Sanitärbereich, Aufzüge, behindertengerechte Ausstattung).
      • Weitere Fördermöglichkeiten könnten schrittweise geöffnet werden.

Wichtige Änderungen für 2025

Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 ist seit dem 1.1.2025 in Kraft. Es gibt jedoch wichtige Änderungen in der Sanierungsförderung:

  • Für energetische Maßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungstausch) ist aus budgetären Gründen keine Förderung möglich.
  • Der Online-Förderassistent ist seit dem 1.2.2025 für folgende Sanierungsmaßnahmen geöffnet:
    • Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
    • Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
    • Personenaufzüge

Beachten Sie: Sanierungsmaßnahmen, die ohne vorherige Registrierung umgesetzt werden, können keine Förderung erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind im Leitfaden zur Antragstellung beschrieben. Diese umfassen unter anderem Rechnungen, Kostenvoranschläge und Zustimmungserklärungen.

Zuständige Stelle

Wohnberatung Salzburg
Bundesstraße 4
5071 Wals

E-Mail: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
Telefon: +436628042-3000

Rechtliche Grundlagen
  • Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024)
  • Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024)

Weitere rechtliche Grundlagen, Broschüren, Infoblätter, Richtlinien und Jahresberichte sind zum Download verfügbar