Initiative Sicheres Wohnen - Einbruchschutz in Tirol
- Ziel der Förderung
Zusätzliche Förderung für mechanische Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Tausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden.
- Was wird gefördert?
- Einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- Einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011
- Verbundsicherheitsglas bei Elementen mit Verglasungen, mindestens mit der jeweiligen Widerstandsklasse
- Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K bzw. UD ≤ 1,00 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß)
- Antragsberechtigte Personen
Nicht spezifisch genannt, aber im Kontext von Wohngebäuden, also wahrscheinlich Eigentümer oder Mieter.
- Voraussetzungen
- Die Baubewilligung für das zu sanierende Wohngebäude muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
- Das Gebäude muss ganzjährig (mit Hauptwohnsitz) bewohnt sein.
- Gilt für Einbauten, die ab 1.1.2018 erfolgen.
- Art der Förderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Fristen und Termine
Anträge können (im Rahmen vorhandener Budgetmittel) bis 31.12.2025 gestellt werden.
- Erforderliche Unterlagen
Nicht explizit genannt.
- Zuständige Stelle
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2732
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at- Rechtliche Grundlagen
Regierungsbeschlüsse vom 21.11.2017, 11.12.2018, 17.12.2019, 7.12.2020, 15.11.2021, 19.02.2024