Förderungstitel

Initiative Sicheres Wohnen - Einbruchschutz in Tirol

tirol
Ziel der Förderung

Zusätzliche Förderung für mechanische Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Tausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden.

Was wird gefördert?
  • Einbruchhemmende Haus- oder Wohnungseingangstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 3 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 3 gemäß ÖNORM B 5338:2011
  • Einbruchhemmende Fenster und Terrassentüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627:2011 oder WK 2 gemäß ÖNORM B 5338:2011
  • Verbundsicherheitsglas bei Elementen mit Verglasungen, mindestens mit der jeweiligen Widerstandsklasse
  • Wärmeschutzanforderung: UW ≤ 1,00 W/m²K bzw. UD ≤ 1,00 W/m²K (bezogen auf das Prüfmaß)
Antragsberechtigte Personen

Nicht spezifisch genannt, aber im Kontext von Wohngebäuden, also wahrscheinlich Eigentümer oder Mieter.

Voraussetzungen
  • Die Baubewilligung für das zu sanierende Wohngebäude muss vor mehr als 10 Jahren erteilt worden sein.
  • Das Gebäude muss ganzjährig (mit Hauptwohnsitz) bewohnt sein.
  • Gilt für Einbauten, die ab 1.1.2018 erfolgen.
Art der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Fristen und Termine

Anträge können (im Rahmen vorhandener Budgetmittel) bis 31.12.2025 gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Nicht explizit genannt.

Zuständige Stelle

Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2732
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Rechtliche Grundlagen

Regierungsbeschlüsse vom 21.11.2017, 11.12.2018, 17.12.2019, 7.12.2020, 15.11.2021, 19.02.2024