26. Feber 2024 • 4 Min. Lesezeit

Bauherrenversicherung

Wenn mit dem Hausbau begonnen wird, darf man als Bauherr/in nicht auf den Abschluss der wichtigsten Versicherungen vergessen.

Eine davon ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie sichert gegen die Haftpflichtansprüche Dritter nach Verkehrssicherheitspflichtverletzungen ab. Daher sollte der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht noch vor Baubeginn geschehen.

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Was versteht man unter der Verkehrssicherungspflicht?

Der OGH-Rechtssatz zur Verkehrssicherungspflicht lautet gekürzt folgendermaßen: „Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verlangt Sicherungsmaßnahmen zum Schutz aller Personen, deren Rechtsgüter durch die Schaffung einer Gefahrenlage verletzt werden können. Das bezieht sich auch auf Gefahren, die erst durch unerlaubten und vorsätzlichen Eingriff eines Dritten entstehen.“

Die Verkehrssicherungspflicht regelt also die Verpflichtung, die Allgemeinheit vor Gefahrenquellen, die man geschaffen hat, zu schützen. Eine Baustelle ist eine dieser Gefahrenquellen.

Als Bauherr/in ist man verpflichtet, Absicherungsmaßnahmen auf seiner Baustelle zu treffen. Bereiche, in denen sich Personen durch herabfallende Gegenstände verletzen könnten, müssen beispielsweise abgesperrt oder durch eine Überdachung aus festem Material gesichert werden. Alle Bauteile müssen gegen starken Wind oder Regen abgesichert und Warnhinweisschilder müssen gut sichtbar angebracht werden. Gruben, Schächte, Kanäle und Gräben müssen als geeignete Maßnahme mit Latten gesichert werden. Ebenfalls gesetzlich vorgesehen, ist das Räumen von Schnee und das Beseitigen von Eis.

Verletzt sich dennoch jemand auf einer Baustelle, so kann er den Besitzer für den Schaden haftbar machen. Gesetzlich geregelt ist die Verkehrssicherungspflicht im § 1295 ABGB.

Wer ist Bauherr/in?

Als Bauherr/in bezeichnet man jede natürliche oder juristische Person, die ein Bauwerk errichtet oder durch Dritte errichten lässt.

Wann braucht man eine Bauherrenversicherung?

Grundsätzlich ist man als Bauherr/in verpflichtet, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sobald man die Planung, Bauleitung und Bauausführung eines Hauses an einen Bauträger übergeben hat, kann man sich den Abschluss dieser Versicherung in vielen Fällen sparen, denn diese sind in Österreich zum Abschluss einer Bauträgerhaftpflichtversicherung verpflichtet. Und in der Regel gilt man als Bauherr/in dann als „Mitversichertes Risiko“. Das gilt jedoch nicht, wenn man selbst noch die Fertigstellung der Immobilie erledigt. Nachfragen ist in jedem Fall sinnvoll.

TIPP: Vergewissere dich noch vor Baubeginn, ob du als „Mitversichertes Risiko“ in der Polizze des Bauträgers Erwähnung findest. Wenn der Bauträger dies zusichert, braucht man keine extra Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.

Falls man ein Bauunternehmen mit dem Bau des Hauses beauftragt hat, und nun im Nachhinein feststellt, dass man gar keine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung gebraucht hätte, dann sollte man sich vor Augen halten, dass man damit keinen Fehler gemacht hat. Denn auch, wenn die Verkehrssicherungspflicht auf das Bauunternehmen übergeht, kann man sich als Bauherr/in bei einem entstandenen Schaden nicht vollständig aus der Verantwortung ziehen. Als Bauherr/in könnte einem eine Teilschuld treffen, da man gesetzlich zur Überwachung der Absicherungen verpflichtet ist. Es machen sich also bei Schadensfällen oft beide schuldig: Sowohl Bauherr/in als auch das Bauunternehmen.

Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Kommt es trotz getroffener Sicherungsmaßnahmen zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die finanzielle Verantwortung.

Es ist besonders wichtig, dass man sich um die Sicherheitsmaßnahmen kümmern. Fotos davon zu schießen ist kein Nachteil. Gegebenenfalls können diese nämlich vorgelegt werden, um die getroffenen Maßnahmen zu belegen. Bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen hilft wieder der Versicherer, und vertritt gegebenenfalls auch vor Gericht die eigenen Interessen.

Was kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Preise einer guten Bauherrenhaftpflichtversicherung sind sehr unterschiedlich. Wie immer, wenn es um Finanzprodukte oder Versicherungen geht, gilt natürlich auch in diesem Fall, dass man sich nicht für die erstbeste Versicherung entscheiden sollte. Mehrere Angebote vergleichen, um das günstigste – aber nicht das billigste – für sich zu finden.

Wer clever vergleicht, kann eine Rohbauversicherung herausfiltern, die eine prämienfreie Bauherrenhaftpflichtversicherung gleich miteinschließt. In diesem Fall zahlt man nur ein einziges Produkt, und ist damit gleich auf zweifache Weise abgesichert. Achte jedoch darauf, was genau von welcher Versicherung im Schadensfall abgedeckt wird.

Ausschlaggebend für die Berechnung der Prämie ist die Bausumme. Im Endeffekt kann man bei einer Bausumme zwischen 250.000 und 300.000 Euro bei Einmalzahlung mit Kosten zwischen 100 und 350 Euro rechnen.

Wann kann man darauf verzichten?

Bei geringen Bauvorhaben wie bei Umsetzung kleiner Zu- oder Umbauten, aber ebenso bei Renovierung eines Hauses ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht notwendig. Sollten dennoch Haftpflichtansprüche Dritter entstehen, ist man bei diesen Bauvorhaben durch die Eigenheimversicherung geschützt.

TIPP: Um ganz sicherzugehen, solltest du dich jedoch noch vor Beginn des Umbaus mit Polizze der Eigenheimversicherung auseinandersetzen. Wichtig zu wissen: Welche Bausumme wird dabei von der Versicherung gedeckt?

 

Weitere Versicherungen beim Bau eines Hauses

Die Rohbauversicherung besteht – je nach Versicherungsgesellschaft – aus folgenden Punkten:

  • Sturmschadenversicherung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Leitungswasserversicherung

Manche Versicherungen bieten zudem die Möglichkeit an, schon vor Baubeginn eine Eigenheimversicherung abzuschließen, welche sowohl eine Bauherrenhaftpflicht- als auch eine Rohbauversicherung inkludiert. Damit schlägt man drei Klappen auf einmal: In der Bauzeit profitieren man von der Absicherung durch die beiden oben genannten Versicherungen, welche nach Fertigstellung automatisch in eine gute Eigenheimversicherung übergehen.

Anders als die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die Bauleistungsversicherung (Synonym: Bauwesenversicherung) Sachschäden am Bauwerk ab. Stürzt beispielsweise die Decke des Rohbaus wieder ein, übernimmt die Bauwesenversicherung den finanziellen Schaden.

Mehr Infos zu den Kosten eines Hausbaues.

Der Bau eines Hauses ist keine alltägliche Sache. Viele Menschen bauen nur ein einziges Mal in ihrem Leben. Und das ist das Zuhause, das man für sich und seine Familie schafft. Oft genug liegen in dieser Zeit die Nerven der gesamten Familie blank. Gut für alle, die vorsorgen. Denn sie können auch dann noch entspannt bleiben, sollte etwas Unvorhergesehenes passieren.

 

FAQs

Was deckt eine Bauherrenversicherung ab?

Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Rahmen des Baus auf der Baustelle, im Gebäude und der unmittelbaren Umgebung geschehen.

Wann braucht man eine Bauherrenversicherung?

Sie ist grundsätzlich bei jedem Immobilienbauprojekt empfehlenswert.

 

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